Betrieb der Notschlafstelle ist gesichert

Keine Betriebsschließung bei Obdachloseneinrichtung.

„Das Wichtigste vorweg: Der Betrieb der Notschlafstelle ist gesichert, eine vorübergehende Betriebsschließung ist nicht notwendig, das ergab die kürzlich von mir einberufene Begehung und Nachschau durch die Expertenvertreter von Bau- und Feuerpolizei, IIG und RKI“, informiert VBM Johannes Anzengruber über das Ergebnis der Begehung nach dem Brandgeschehen in der Innsbrucker Winternotschlafstelle in der Richard-Berger-Straße 10.

„Aufgrund des Feuers im westlichen Sanitärtrakt ist eine Sanierung der Fassade, Teile der Dachelemente und bestimmter Innenräume dringend erforderlich. Die IIG koordiniert diese Sanierungsarbeiten, die ca. drei Wochen dauern werden. Die derzeitigen Elektroheizkörper werden nicht mehr verwendet. Als Ersatz werden temporäre Elektroradiatoren von der IIG zur Verfügung gestellt. Für die langfristige Nutzung installiert man zur Wärmeerzeugung Infrarotpaneele. Das Land Tirol hat unbürokratisch und schnell eine Kostenbeteiligung von 10.000 Euro zur Schadensbehebung zugesagt. Gleichzeitig wurde Kontakt mit der Feuerversicherung zur Schadensregulierung aufgenommen“, so VBM Anzengruber.