Verlängerte Einreichfrist für Heizkostenzuschuss

Einreichfrist wird bis 31. März 2023 verlängert

Das Land Tirol hat gestern mittels Presseaussendung angekündigt, dass die Einreichfrist für den Heiz- und Energiekostenzuschuss um drei Monate bis zum 31. März 2023 verlängert wird.Das gilt auch für die Antragssteller in der Stadt Innsbruck. Wir übernehmen die Verlängerung der Einreichfrist des Landes. Dies ist eine weitere Maßnahme zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger gegen die Teuerungsdynamik“, so der Sozialreferent der Stadt Innsbruck, VBM Johannes Anzengruber.

Die Stadt Innsbruck hat im Mai 2022 auf Initiative von VBM Johannes Anzengruber den Heizkostenzuschuss verdoppelt. Konkret wurde der Betrag von € 50,- auf € 100,- angehoben. Die Anträge werden in Zusammenarbeit mit dem Innsbrucker Sozialamt über das Tiroler Hilfswerks (THW) abgewickelt.