VP-Grüner ortet eine „unkontrollierte Kontrollinstanz“

NAbg. Grüner zur FMA: Zweigleisigkeit abbauen und Kontrollinstanz einführen

In einem neuerlichen Beschluss weist die Landeshauptleutekonferenz auf Probleme der Finanzmarktaufsicht hin – Landeshauptmann Mattle bekräftigt seine Forderung, die FMA abzuschaffen. Bekannte Probleme wie eine überstrenge Umsetzung der KIM-Verordnung und ein neuerlich zu befürchtendes Golden Plating verlangen eine kritische Überarbeitung der Strukturen. Nationalratsabgeordneter Jakob Grüner, selbst Jurist und ehemaliger Aufsichtsrat der Hypo Tirol Bank bekräftigt dieses Anliegen.

„In einem Rechtsstaat braucht es immer gegenseitige Kontrolle. Bei der FMA handelt es sich aber um eine unkontrollierte Kontrollinstanz. Wenn ein Bankinstitut sich durch die FMA ungerecht behandelt fühlt, kann es sich nur bei der FMA beschweren. Wenn die demokratische Mehrheit in Österreich Kreditvorschriften der FMA ungerecht oder überschießend findet, hat sie keine Möglichkeit, diese zu ändern“, kritisiert Jakob Grüner.

„Es ist wichtig und richtig, dass die Landeshauptleute unter Tiroler Vorsitz von Anton Mattle klar kritische Position beziehen. Die FMA ist, bezieht man auch Expertenmeinungen ein, ein Bürokratiemonster geworden. Diese Fehlkonstruktion gehört schleunigst berichtigt. Öffentliche Institutionen brauchen Kontrolle, das muss auch für die FMA gelten. Wie bei anderen Einrichtungen bräuchte es im ersten Schritt zumindest eine unabhängige Hinweisgeber- und Beschwerdestelle, damit sich Betroffene nicht mehr vor negativen Konsequenzen fürchten müssen. Immerhin hat sich der personelle Apparat der FMA in wenigen Jahren verfünffacht, auch die Zuständigkeiten sind angewachsen – dennoch gibt es keine Stelle, an die man sich bei Beschwerden wenden kann“, so der Tiroler Abgeordnete.

Eine unabhängige Hinweisgeber- und Beschwerdestelle für die von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) beaufsichtigten Kredit- und Finanzinstitute sowie Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen würde es diesen Unternehmen und deren Belegschaft ermöglichen, Verstöße der FMA gegen die von der Behörde zu beachtenden Gesetze, gegen rechtsstaatlichen Prinzipien (Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Gleichbehandlung, Sachlichkeit, Objektivität, Beachtung der Verfahrensrechte, Entscheidungspflicht etc.) und bei Bürokratie-Dauerschleifen unter Schutz der Identität sowie auf anonymer Basis zu melden.